DER BETRIEB
BAG: Fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

BAG: Fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

BAG, Urteil vom 20.10.2016 – 6 AZR 471/15

Ein Berufskraftfahrer darf seine Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin („Crystal Meth“) gefährden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde.

Der als LKW-Fahrer beschäftigte Kläger nahm am Samstag, dem 11.10.2014, im privaten Umfeld Amphetamin und Methamphetamin ein. Ab dem